Antrag auf Übernahme der Stromkosten für elektrisch betriebene Hilfsmittel

 👉 Du kannst dir die Stromkosten für elektrisch betriebene Hilfsmittel von deiner Krankenkasse ersetzen lassen. Das passiert, wer hätt´s gedacht, nicht automatisch 😜. Es muss, ach nee, beantragt werden 😉. Manche Kassen tun sich wohl etwas schwer mit solch einem Antrag, wesewegen es mal direkt besser ist, das entscheidende Gerichtsurteil mit im Schreiben zu nennen. Das hilft dann gerne auf die Sprünge. Als Beispieltext kannst du gerne folgendes verwenden (markieren, kopieren und in der Textverarbeitung einfügen):

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Ansicht des BSG sind die Stromkosten für Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB V durch die Krankenkasse erstattungsfähig.
Ich beantrage daher gerne die Erstattung der Stromkosten rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt für die folgenden verordneten elektrisch betriebenen Hilfsmittel:
(Hier die verordneten Hilfsmittel auflisten)
Die Erstattung erbitte ich auf folgendes, Ihnen bekannte Bankkonto zu überweisen:
Name der Bank
Kontoinhaber
BIC (Idealerweise die Bankverbindung, welche deiner Kasse bereits bekannt ist)
Bitte bestätigen Sie mir kurz den Erhalt dieses Antrags.
Ich danke Ihnen sehr herzlich und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Absender - Adresse - Versichertennummer

👉 Bevor du jetzt jedoch einen Antrag für das "Hilfsmittel" Fußwärmer, gekauft vorletzte Woche beim Discounter, raushaust, beachte bitte die folgende Regel:
Die Kasse übernimmt NUR Stromkosten für Hilfsmittel, die von einem Arzt verordnet und von der Kasse genehmigt wurden.
Private Anschaffungen bleiben mit den Stromkosten bei dir.



 

 
 
 
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